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5. März 20262 Min. Lesezeit

SiFa bestellen — so klappt's Schritt für Schritt (mit Vorlage)

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Pflicht nach ASiG. Wer muss bestellen, welche Stunden nach DGUV V2 und worauf kommt's beim Bestellschreiben an?

SiFaOrganisation

Wer muss eine SiFa bestellen?

Jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Arbeitnehmer (inkl. Minijobber) muss nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG §5) schriftlich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Alternativmodelle (Regelbetreuung nach DGUV V2 Anlage 2) gibt es bis 50 Mitarbeiter — aber eine Bestellung ist immer nötig.

Die zwei Bestellungsmodelle

Regelbetreuung (Standardfall)

Einsatzzeiten pro Beschäftigter und Jahr nach Betreuungsgruppe (DGUV V2 Anlage 2):

  • Gruppe 1 (hohe Gefährdung, z. B. Baustellen, Metallverarbeitung): 2,5 h/Jahr
  • Gruppe 2 (mittlere Gefährdung, z. B. Kfz-Werkstatt, Logistik): 1,5 h/Jahr
  • Gruppe 3 (geringe Gefährdung, z. B. Büro, Handel): 0,5 h/Jahr

Alternative Betreuung (Unternehmermodell)

Nur für Betriebe bis 50 Beschäftigte, der Unternehmer absolviert selbst Fortbildungen. Ersetzt NICHT die Bestellung einer SiFa, sondern reduziert die Stunden.

Bestellschreiben — Pflichtinhalte

Ein rechtssicheres Bestellschreiben enthält:

  1. Name und Adresse der bestellten Person (oder externer Dienstleister)
  2. Rechtsgrundlage (ASiG §5 + DGUV V2)
  3. Art der Tätigkeit (sicherheitstechnische Betreuung)
  4. Aufgaben nach §6 ASiG (Beratung, Prüfung, Begehung etc.)
  5. Einsatzzeit pro Jahr in Stunden
  6. Gültigkeitszeitraum (meist 1–3 Jahre, jährlich erneuerbar)
  7. Unterschrift des Arbeitgebers und Gegenzeichnung der SiFa

Eine Mustervorlage stellt die DGUV im Regelwerk 100-001 bereit.

Häufige Fehler

  • Zeitmangel. SiFa wird „auf dem Papier" bestellt, aber nicht beauftragt. Die Einsatzzeit ist Pflicht — jede Stunde unter dem Sollwert ist eine Ordnungswidrigkeit.
  • Keine Qualifikation geprüft. SiFa-Qualifikation ist an Fachkunde (Ingenieur/Techniker/Meister + Lehrgang + Praxis) gebunden — nicht jeder „Sicherheitsbeauftragte" ist eine SiFa.
  • Externe Dienstleister ohne Abdeckung. Manche externe Dienste rechnen Stunden pauschal ab, ohne die DGUV-V2-Stunden tatsächlich zu leisten. Bei Prüfung durch BG: riskant.

Stunden dokumentieren

Die DGUV V2 fordert Nachweis über geleistete Einsatzzeit. Unsere SiFa-App dokumentiert Stunden automatisch — für Regelbetreuung und Alternativbetreuung.

Fazit

Die SiFa-Bestellung ist formal simpel, aber fehleranfällig. Wer Stunden nicht realistisch plant und dokumentiert, hat im Prüfungsfall ein Problem. Digitale Tools wie die SiFa-App nehmen Ihnen die Buchhaltung ab — und in Kombination mit MeineGBU sparen Sie die wertvollen SiFa-Stunden für das, was wirklich zählt: Risiken erkennen, nicht Excel pflegen.

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